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   BPatG, 27.09.2004 - 30 W (pat) 91/03   

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BPatG, 27.09.2004 - 30 W (pat) 91/03 (https://dejure.org/2004,28891)
BPatG, Entscheidung vom 27.09.2004 - 30 W (pat) 91/03 (https://dejure.org/2004,28891)
BPatG, Entscheidung vom 27. September 2004 - 30 W (pat) 91/03 (https://dejure.org/2004,28891)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 27.09.2004 - 30 W (pat) 91/03
    Insbesondere hat eine Marke, die sich aus einem Wort mit mehreren Bestandteilen zusammensetzt, von denen jeder Merkmale der beanspruchten Waren beschreibt, selbst einen die genannten Merkmale beschreibenden Charakter im Sinne § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, es sei denn, dass ein merklicher Unterschied zwischen dem Wort und der bloßen Summe seiner Bestandteile besteht (EuGH GRUR Int 2004, 410, 413 Ziff 41 - BIOMILD; EuGH GRUR Int 2004, 500, 507 Ziff 100 - Postkantoor).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 27.09.2004 - 30 W (pat) 91/03
    Insbesondere hat eine Marke, die sich aus einem Wort mit mehreren Bestandteilen zusammensetzt, von denen jeder Merkmale der beanspruchten Waren beschreibt, selbst einen die genannten Merkmale beschreibenden Charakter im Sinne § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, es sei denn, dass ein merklicher Unterschied zwischen dem Wort und der bloßen Summe seiner Bestandteile besteht (EuGH GRUR Int 2004, 410, 413 Ziff 41 - BIOMILD; EuGH GRUR Int 2004, 500, 507 Ziff 100 - Postkantoor).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 27.09.2004 - 30 W (pat) 91/03
    Die Gestaltung der Anmeldung ist daher nicht geeignet, den an sich schutzunfähigen Angaben einen darüber hinausreichenden phantasievollen Gesamteindruck zu vermitteln (vgl hierzu zB BGH WRP 2001, 1201 anti> KALK).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 27.09.2004 - 30 W (pat) 91/03
    Wegen des in bezug auf diese Waren für die angesprochenen Verkehrskreise erkennbar im Vordergrund stehenden rein beschreibenden Begriffsinhalts fehlt der angemeldeten Marke auch jegliche Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (vgl ua BGH WRP 2003, 1429 11430 - Cityservice mwNachw).
  • BPatG, 18.02.1998 - 29 W (pat) 101/97
    Auszug aus BPatG, 27.09.2004 - 30 W (pat) 91/03
    Die Weglassung des Wortzwischenraums ist werbeüblich und für sich nicht schutzbegründend (PAVIS PROMA-Kliems 29 W (pat) 101/97 - DataSearch).
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